Warum es sich lohnt, ein Übungsleiter zu sein?
weil ich durch mein Auftreten den Alltag der Teilnehmer etwas durchbrechen kann
Mario, 45 Jahre, Übungsleiter im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, ein Übungsleiter zu sein?
weil ich so die Möglichkeit habe, aktiv bei der Gesundung meiner Mitmenschen Einfluss zu nehmen
Mario, 45 Jahre, Übungsleiter im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, eine Übungsleiterin zu sein?
weil ich es liebe, mit Menschen zu arbeiten, sie für den Sport zu begeistern, zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, das Sporttreiben auch unter gesundheitlichen Einschränkungen aufrechterhalten zu können
Sarah, Übungsleiterin im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, ein Übungsleiter zu sein?
weil ich auf diesem Wege eine Möglichkeit gefunden habe, einen Nebenverdienst zugestalten und meine Hauptarbeitszeit reduzieren konnte
Markus, Übungsleiter im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, eine Übungsleiterin zu sein?
weil ich gerne mit Menschen arbeite und ihnen und mir mit Spaß ein gesundes Training verschaffe
Petra, Übungsleiterin im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, eine Übungsleiterin zu sein?
weil es mir Spaß macht, mit Gleichgesinnten Sport zu treiben. Weil ganz unterschiedliche Menschen was unternehmen und die gleichen Ziele haben: Unter Anleitung etwas für ihre Gesundheit zu tun
Hannelore, Übungsleiterin im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, eine Übungsleiterin zu sein?
Weil ich meine Freude an der Bewegung mit allen Menschen teilen möchte
Brigitte, Übungsleiterin im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, ein Übungsleiterin zu sein?
Weil es mir Freude macht, meine eigene Begeisterung am Sport weiter zu geben und anderen Menschen zu helfen, ihren eigenen Weg zu finden, sich sportlich zu betätigen und neue Fähigkeiten an sich zu entdecken
Karin, Übungsleiterin im Behinderten-Sportverband Berlin
Warum es sich lohnt, eine Übungsleiterin zu sein?
weil mir die Arbeit mit Kindern so viel Freude macht. Ich vergesse dabei meine Sorgen und erfreue mich an den Erfolgen und an den stolzen Augen der Kleinen
Wenke, Übungsleiterin im Behinderten-Sportverband Berlin
Herzlich Willkommen
im Aus- und Fortbildungssystem des Behinderten- und Rehabilitation- Sportverbands Berlin
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Übungsleiterausbildung im Rehabilitationssport sowie die Aus- und Fortbildungsangebote des Behinderten- und Rehabilitations- Sportverbands Berlin e.V.
Wir bieten Ausbildungen zum Übungsleiter B "Rehabilitationssport" nach den Ausbildungsrichtlinien des DBS (Deutscher Behinderten Sportverband e.V.) an.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier »
Die Anmeldung zu Aus- und Weiterbildungen kann auf zwei Wegen erfolgen.
Wenn Sie sich schon über unser Angebot informiert haben und bereits wissen, zu welchem Lehrgang Sie sich anmelden möchten, dann füllen Sie direkt das Anmeldeformular aus. Dieses senden Sie bitte per Post/ Fax oder Scan in die Geschäftsstelle. Sie können gerne vorab Ihre Qualifikationen zur Vorprüfung bei uns einreichen, anhand der Anerkennungstabelle des DBS werden Ihnen Ihre Qualifikationen anerkannt.
Haben Sie noch keine Vorstellungen an welchen Aus- oder Fortbildungen Sie teilnehmen möchen? Dann besuchen Sie unsere Sportbildungs-Seite. Hier finden Sie das komplette Aus- und Fortbildungsangebot des BSB. Mit Hilfe des Lizenzguides können Sie sich dann online für den Lehrgang anmelden.
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zur Kontrolle Ihrer Daten. Im nächsten Schritt erfolgt nach Meldeschluss die schriftliche Einladung.
Alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter erhalten den DBS Lehrgangsplan nach Erscheinen per Post kostenfrei nach Hause geschickt. Haben Sie diesen nicht erhalten, oder interessieren Sie sich für den Lehrgangsplan schicken wir Ihnen diese gerne zu. Bitte schreiben Sie uns eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten. Eine Verlinkung zum aktuellen DBS Lehrgansplan finden Sie hier.
A) Ausbildungslehrgänge
1. Teilnahmebedingungen
Die Ausbildung der ehrenamtlichen ÜbungsleiterInnen basiert auf der Tatsache, dass die TeilnehmerInnen eigene Sporterfahrung haben (z.B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) und dass Sie bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe mitbringen. Dieser kann während des Lehrganges nicht vermittelt werden. Sporterfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sind also Voraussetzung für die Teilnahme an der Übungsleiteraus- und Fortbildung.
2. Anmeldeverfahren
2. 1 Die TeilnehmerInnen müssen die allgemeinen Teilnahmeregelungen einhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungslehrgänge erfüllen.
2.2 Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem entsprechenden Vordruck (s. Anhang) über einen Mitgliedsverein an die Geschäftsstelle des eigenen Landesverbandes spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss. Später eingehende Meldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
2.3 Der Verein hat auf dem Anmeldeformular (s. Anhang) zu bescheinigen, dass die neuen ÜbungsleiterInnen nach Erhalt der Lizenz mindestens 1 Jahr lang im Verein eingesetzt werden.
2.4 Die TeilnehmerInnen eines Lehrganges in Berlin erhalten nach Eingang des Vordruckes eine Anmeldebestätigung per E-mail, Fax oder Post. Nach Meldeschluss erfolgt von der Geschäftsstelle eine Zu- oder Absage zum Lehrgang. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, die Lehrgangsgebühr zu überweisen (s. 3). Die TeilnehmerInnen erhalten alle weiteren Informationen zum Lehrgang.
2.5 Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von TeilnehmerInnen abhängig. Sollte diese Zahl nach Meldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden.
3. Kosten
3.1 Die Kosten/Lehrgangsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach bzw. mit Zusage zum Lehrgang zu entrichten. Hinweis: Die Gebühren der Landesverbände sind unterschiedlich wegen unterschiedlicher Förderbedingungen in den Ländern.
3.2 Die Lehrgangsgebühren gelten nur für über die Behinderten-Sportverbände gemeldeten Mitglieder. Die Überweisung der Lehrgangsgebühr ist bei Zahlungsaufforderung unter Angabe der Lehrgangsnummer zu entrichten.
3.3 TeilnehmerInnen, die keine Empfehlung eines Landesverbandes, bzw. deren Mitgliedsvereine nachweisen können, zahlen einen Aufschlag von 50% auf die Teilnehmergebühr. Bei Kompaktausbildungen für Physiotherapeuten gilt diese Regelung nicht.
3.4 Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr von 25% der Kosten erhoben. Sollten außerdem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.
3.5 Der Verband weist vorsorglich darauf hin, dass TeilnehmerInnen, die keinem Sportverein angehören, nicht sportversichert sind.
4. Lehrgangsmaterialien
Vor bzw. während des jeweiligen Lehrganges wird über Art und Umfang der Lehrgangsmaterialien informiert. Die Kosten dafür können separat in Rechnung gestellt werden.
5. Teilnahmebestätigungen und Vergabe der Lizenzen
5.1 Alle TeilnehmerInnen, die den Lehrgang erfolgreich absolvieren erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
5.2 Lizenzen werden grundsätzlich nur an solche TeilnehmerInnen vergeben, die alle Bedingungen erfüllt haben und die nach der Ausbildung in einem Mitgliedsverein des BSB als ÜbungsleiterIn tätig werden.
5.3 Vom Prüfling sind alle Unterlagen komplett vorzulegen, die für die Erteilung der Lizenz von Bedeutung sind. Das sind: Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre), Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge, Passbild, Bestätigung der Tätigkeit im Verein eines BSB-Mitgliedsvereins, Privatadresse.
6. Besonderheiten
Regelmäßige Teilnahme
6.1 In den Lehrgängen ist eine regelmäßige Teilnahme an allen in der Einladung benannten Terminen Voraussetzung.
6.2 Bei einer unregelmäßigen Teilnahme muss der Lehrgang unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten wiederholt werden.
TeilnehmerInnen, die nicht aus Berlin kommen
6.3 Die Lehrgänge des Landesverbandes Berlin sind grundsätzlich ohne Übernachtungen (o.Ü.) organisiert. Ist die Übernachtung in der Lehrgangsgebühr enthalten, wird dies besonders gekennzeichnet.
B) Fortbildungslehrgänge
Allgemeine Hinweise zur Lizenzverlängerung
Es gilt der Grundsatz, dass für alle ÜbungsleiterInnen der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen sinnvoll und notwendig ist. Nach Abschluss der Übungsleiterausbildung ist noch niemand perfekt. Aus diesem Grunde ist es sinnvoller, in kürzeren Abständen (möglichst in jedem Jahr) an zeitlich ebenfalls kürzeren Veranstaltungen teilzunehmen, als nur alle vier Jahre an Wochenendmaßnahmen. Lizenzen können nur verlängert werden, solange eine Tätigkeit bei einem BSB-Mitgliedsverein ausgeübt wird.
1. Teilnahmebedingungen
Teilnahmevoraussetzung für alle Fortbildungsmaßnahmen ist der Besitz einer Übungsleiter B Lizenz Rehabilitationssport bzw. (alt) Fachübungsleiterlizenz „Rehabilitationssport“.
2. Kosten
siehe oben, Abschnitt A.3.
Bei BSB-Fortbildungslehrgängen wird keine Verpflegung organisiert.
3. Maßnahmen
3.1 Zur Verlängerung der Übungsleiterlizenz B „Rehabilitationssport" bestehen folgende Möglichkeiten: Teilnahme an einer Lehrgangsmaßnahme der Blöcke 30 - 80, in denen noch keine Lizenz erworben wurde oder Teilnahme an allen in diesem Lehrgangsplan ausgeschriebenen Zusatz- und Fortbildungsmaßnahmen.
3.2 Anerkennung von Fortbildungen bei anderen Trägern unterliegt der Einzelfallentscheidung.
4. Verfahren
4.1 Die Fortbildung zur Verlängerung der Lizenzen muss mind. 15 Lerneinheiten umfassen.
4.2 Damit die jeweilige Lizenz ihre Gültigkeit behält, muss der Übungsleiterausweis im Jahre des Ablaufens der Lizenz zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (Teilnahmebescheinigungen, Vereinsbestätigung) an die jeweils zuständige Geschäftsstelle geschickt werden.
Zusätzliche Informationen zu Berliner Aus- , Fort- und Weiterbildungslehrgängen
Übernachtung:
Die Lehrgänge des Landesverbandes Berlin sind grundsätzlich ohne Übernachtungen organisiert. Eine gute Orientierung zu Hotels, Pensionen, Hostels und Ferienwohnungen bietet die Homepage www.berlin.de
Lehrgangsorte:
Die Bildungsmaßnahmen des BSB werden dezentral durchgeführt. Erst im Stundenplan zum jeweiligen Lehrgang können die konkreten Sporthallen benannt werden. Eine Auswahl der möglichen Lehrgangsorte ist auf der Homepage des BSB zu finden.
Bildungsurlaub:
Alle Kompaktmaßnahmen/ Wochenmaßnahmen werden dem Berliner Senat vorgelegt und wurden bisher ausnahmslos als Bildungsurlaub anerkannt. Für eine entsprechende Bescheinigung bitte in der Geschäftsstelle melden.
Storno:
Bei Absagen nach Meldeschluss werden 25% der Lehrgangskosten als Stornogebühr erhoben. Sollten außerdem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt.
Kommunikation:
Zur schnelleren Kommunikation bitten wir alle Teilnehmer/ Innen die EmailAdresse anzugeben. Eine Email-Adresse ist ebenfalls zur Mitarbeit über die DBS-Bildungsplattform wesentlich. Eine Information erfolgt durch den BSB zum jeweiligen Lehrgang.
Preise:
Die Preise sind in drei Kategorien eingeteilt (A,B,C) Kategorie (A) DBS-Mitglieder: schließt alle Mitgliedsvereine der Behindertensportlandesverbände ein. Kategorie (B) DOSB umfasst alle Sportvereine, die Mitglied in den jeweiligen Landessportbünden sind, bitte lassen Sie das Anmeldeformular von Ihrem Verein abstempeln. Kategorie (C) gilt für Personen, die keinem Sportverein zugehörig sind, aber natürlich jederzeit in unseren Maßnahmen willkommen sind.