Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
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Was ist das Deutsche Sportabzeichen (DSA)?
Das DSA ist ein Abzeichen für gute und vielseitige sportliche Leistungsfähigkeit, das vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verliehen wird. Es wird in drei Stufen vergeben:
Bronze, Silber, Gold
Die für den Erwerb zu erbringende Leistungen sind nach Altersstufen und Geschlecht gestaffelt. Für Menschen mit Behinderungen sind die Gruppen nach Alter und Behinderung eingeteilt.
Bedingungen und Voraussetzungen
Anforderungen für das Sportabzeichen sind
- Ausdauer,
- Kraft,
- Schnelligkeit,
- Koordination
Aus jeder dieser vier Kategorien muss eine Disziplin innerhalb eines Kalenderjahres erfüllt werden.
Die Schwimmfertigkeit muss ab dem Alter von 18 Jahren, alle 5 Jahre erneut vorgelegt werden.
Das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung bietet eine sportliche Betätigung für alle, die mindestens eine der u. a. Voraussetzungen mit einem Nachweis/Gutachten erfüllen:
- dauernder Grad der Behinderung (GbB) von 20 und mehr
- Endoprothesen oder
- Besuch einer Schule mit entsprechendem Förderschwerpunkt bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung (z.B. Werkstatt)
Erfüllen Sie mind. eine dieser Voraussetzungen, werden Sie in Behinderungsklassen eingeteilt, die teilweise je nach Schwere der Behinderung in Untergruppen eingeteilt sind:
Behinderungsklasse A | Allgemeine Behinderung |
Behinderungsklasse B | Einseitige Behinderung der unteren Gliedmaßen (Beinbehinderung) |
Behinderungsklasse C | Beidseitige Behinderung der unteren Gliedmaße (Beinbehinderung) |
Behinderungsklasse D | Einseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung) |
Behinderungsklasse E | Beidseitige Behinderung der oberen Gliedmaßen (Armbehinderung) |
Behinderungsklasse F | Behinderung durch Einschränkung oder Ausfall von Sinnesorganen |
Behinderungsklasse G | Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems mit Einschränkungen der Geh-/Stehfähigkeit |
Behinderungsklasse H | Behinderung durch Schädigung des zentralen und/oder peripheren Nervensystems ohne Geh-/Stehfähigkeit (Rollstuhlfahrer_in) |
Behinderungsklasse J | Geistige Behinderung |
Behinderungsklasse K | Kleinwuchs |
Soweit keine „Ärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung“ zur Teilnahme am Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung vorgelegt wird, ist zum Schutz der persönlichen Gesundheit und Erhaltung des Wohlbefindens der Erwerb des Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung nicht möglich bei:
- einer Herzerkrankung bzw.
- allen Erkrankungen, die mit akuten Schüben einhergehen.
Für den Erwerb des Sportabzeichens empfiehlt sich eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es von Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird. Hierbei können auch Menschen mit und ohne Behinderung zusammen trainieren und sich dadurch noch mehr Ansporn geben. Dabei empfiehlt es sich seine jeweiligen Leistungsanforderungen (mit oder ohne Behinderung) auf der digitalen Plattform www.deutsches-sportabzeichen.de einzusehen. Hier können auch die Sportabzeichen-Treffs gefunden und Leistungserfassungen und Analysen genutzt werden.